Der Verein für Konsumenteninformation , Linke Wienzeile 18, 1060 Wien, als klagende Partei, Dr. Sebastian Schumacher, Rechtsanwalt in 1030 Wien und ABOUT YOU SE & Co KG , Domstraße 10, 20095 Hamburg, Deutschland als beklagte Partei, vertreten durch DLA Piper Weiss-Tessbach haben am 18.02.2025 vor dem Handelsgericht Wien nachstehenden Vergleich abgeschlossen:
Die beklagte Partei verpflichtet sich,
I.
1. die Verwendung der nachstehend genannten Klauseln oder sinngleicher Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsformblättern im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Österreich binnen einem Monat zu unterlassen und es weiters ab sofort zu unterlassen, sich auf diese oder sinngleiche Klauseln zu berufen:
Klausel 1
„Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen und werden mit jeder Bestellung anerkannt.“
Klausel 2
„Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. [...] Wir erkennen die außergerichtliche Schlichtungsstelle des Gütezeichens (www.guetezeichen.at) und des Internet-Ombudsmannes (www.ombudsmann.at) an.“
Klausel 3
„ABOUT YOU übernimmt leider keine Haftung für den Verlust, den Diebstahl, die Beschädigung, die Unlesbarkeit oder die unbefugte Nutzung Deiner Geschenkkarte.“
2. den klagsstattgebenden Teil des Urteilsspruchs mit Ausnahme des Ausspruchs über die Kosten binnen sechs Wochen für die Dauer von 90 Tagen auf der von der beklagten Partei betriebenen Website www.aboutyou.at oder, sollte sich die Internetadresse ändern, auf der von ihr betriebenen Website derart zu veröffentlichen bzw. die Veröffentlichung durch den Betreiber der Folge-Website zu veranlassen, dass die Veröffentlichung unabhängig vom Endgerät, von dem die Seite aufgerufen wird, auf der Startseite in einem rechteckigen Fenster in der Größe zumindest eines Viertels der Bildschirmoberfläche, die bei Eingabe der Internetadresse in der Adresszeile des Webbrowsers erscheint, aufrufbar sein muss, wobei sie in Fettumrandung und mit gesperrt geschriebenen Prozessparteien, ansonsten hinsichtlich Schriftgröße, Schriftfarbe, Farbe des Hintergrundes und Zeilenabständen so vorzunehmen ist wie auf der Website www.aboutyou.at im Textteil üblich;
Handelsgericht Wien, Abteilung 43
Wien, am 18.02.2025
Dr. Werner Nageler-Petritz, Richter